AUFENTHALTS- und PFLEGETAXEN
Die grössten Kostenpunkte und Fixkosten eines Aufenthaltes in einer Institution wie die unsere sind die Aufenthalts- und Pflegetaxen. Im innerstädtischen Vergleich bewegen wir uns bezüglich Niveau der Durchschnittstaxen auf Augenhöhe mit vielen anderen Anbietern der Stadt und Aglomeration Luzern.
Aufenthaltstaxen
Folgende Leistungen sind in der Aufenthaltstaxe inbegriffen:
| Die Aufenthaltstaxen gehen vollumfänglich zu Lasten der Bewohnerin bzw. des Bewohners.
Gültigkeit der Aufenthaltstaxen vom 1. Januar 2024 - 31. Dezember 2024 |
Pflegetaxen
Der Pflegebedarf wird individuell durch unsere diplomierten Pflegefachmitarbeiterinnen sowie durch den Beizug der Hausärzte ermittelt. Er wird bei uns mittels dem in der Deutschschweiz bekannten Einstufungssystem BESA LK 2020 festgehalten und entsprechend den verschiedenen Kostenträgern (BewohnerIn, Wohnortsgemeinde, Krankenkasse) in Rechnung gestellt. Mit den BESA-Minuten verrechnen wir Pflegezeit und Pflegematerial. Die Einstufung ist nicht für immer festgeschrieben, sie kann je nach verändertem Gesundheitszustand überprüft und angepasst werden. | Seit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung per 01.01.2011 werden Menschen ab einer unteren/mittleren Pflegebedürftigkeit finanziell durch die öffentliche Hand (im Kanton Luzern durch die Wohnortsgemeinde) wesentlich entlastet. Beachten Sie dazu freundlicherweise die aktuelle Taxordnung unserer Institution oder nehmen Sie für Fragen mit der Heimleitung Kontakt auf. Gültigkeit der Pflegetaxen vom 1. Januar 2023 - 31. Dezember 2024. |